Schulgeld

Was kostet der Schulbesuch an einer Waldorfschule?

 

Waldorfschulen haben das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation seines Elternhauses vom Schulbesuch auszuschließen. Sie bejahen damit ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte "Sonderungsverbot" nach Einkommensverhältnissen der Eltern.

Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Waldorfschulen, wie alle anderen Schulen auch, auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Diese werden durch Schulgesetze und Verordnungen festgelegt, die wegen des im Bildungswesen geltenden Föderalismus von jedem Bundesland einzeln bestimmt werden.

 

Dabei gibt es große regionale Unterschiede, die sich mit den wechselnden politischen Mehrheitsverhältnissen zudem oft wandeln. Generell gilt, dass die nichtstaatlichen Schulen erhebliche Eigenleistungen erbringen müssen, um ihren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Das ist Ausdruck des politischen Willens, keinen gleichberechtigten Wettbewerb zwischen den Schulen in freier und jenen in staatlich-kommunaler Trägerschaft zuzulassen.

 

Waldorfschulen müssen daher, wie alle anderen freien Schulen auch, Schulgelder von den Eltern erheben. Um ihrem oben markierten Ideal einer "Schule für alle" trotzdem entsprechen zu können, bilden die Lehrerkollegien und Eltern Solidargemeinschaften: Lehrer verzichten auf Gehaltsanteile, die Elternbeiträge orientieren sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie.

 

Freie Waldorfschule Ostfriesland

 

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